Offizielle Begründung innerhalb der Pflegeversicherung

von Rudi Büchs

So sieht die offizielle Begründung innerhalb der Pflegeversicherung aus zum Thema Handlauf, unterschieden zwischen Treppe und im Wohnbereich oder beides möglich!

Die DIN DIN 18040-2 beschreibt Handläufe, wie sie von Flexo-Handlauf grundsätzlich ausgeführt werden, durchlaufend, oben und unten mit Knick nach Norm, gut umfassbar, Halter von unten usw.

https://nullbarriere.de/din18040-2-treppen.htm


Maßnahme
Anbau von Handläufen bei Treppen

Maßnahmennummer
02.04.023

Maßnahmenbereich
02 - Maßnahmen im gesamten Wohnbereich

Maßnahmenart
04 - Treppe

Beschreibung der Maßnahme

Pflegerische Indikation

Beschreibung:
Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten. Hinweise zur Barrierefreiheit. DIN 18040-2: 2011-9 (Abschnitt 4.3.6.3 Handläufe).

Indikation:
Bei Beeinträchtigungen der Selbständigkeit beim Überwinden von Treppen beziehungsweise Stufen.

Kontraindikationen:
Zum Beispiel schwergradige Beeinträchtigungen der Greiffunktion oder bei fehlender Steh- und Gehfähigkeit.

Ziel der Versorgung gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI:
Möglichst barrierefreie und selbständigere sowie sichere aktive Mobilität innerhalb des Wohnbereiches. Erleichterung des Treppensteigens (Herstellen einer weitergehenden Sicherheit beim Treppensteigen).