Offizielle Begründung innerhalb der Pflegeversicherung
So sieht die offizielle Begründung innerhalb der Pflegeversicherung aus zum Thema Handlauf, unterschieden zwischen Treppe und im Wohnbereich oder beides möglich!
Die DIN DIN 18040-2 beschreibt Handläufe, wie sie von Flexo-Handlauf grundsätzlich ausgeführt werden, durchlaufend, oben und unten mit Knick nach Norm, gut umfassbar, Halter von unten usw.
https://nullbarriere.de/din18040-2-treppen.htm
Maßnahme
Anbau von Handläufen bei Treppen
Maßnahmennummer
02.04.023
Maßnahmenbereich
02 - Maßnahmen im gesamten Wohnbereich
Maßnahmenart
04 - Treppe
Beschreibung der Maßnahme
Pflegerische Indikation
Beschreibung:
Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten. Hinweise zur Barrierefreiheit. DIN 18040-2: 2011-9 (Abschnitt 4.3.6.3 Handläufe).
Indikation:
Bei Beeinträchtigungen der Selbständigkeit beim Überwinden von Treppen beziehungsweise Stufen.
Kontraindikationen:
Zum Beispiel schwergradige Beeinträchtigungen der Greiffunktion oder bei fehlender Steh- und Gehfähigkeit.
Ziel der Versorgung gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI:
Möglichst barrierefreie und selbständigere sowie sichere aktive Mobilität innerhalb des Wohnbereiches. Erleichterung des Treppensteigens (Herstellen einer weitergehenden Sicherheit beim Treppensteigen).