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Nur normgerecht ist sicher
Gesetze und Verordnungen, Empfehlungen der Berufsgenossenschaften, Regelungen des Arbeitsschutzes sowie die DIN-Normen regeln die Notwendigkeit von Handläufen an Treppen. Flexo Handläufe sind gesetzeskonform nach DIN 18065 bzw. 18040 und tausendfach bewährt. Sie sind patentiert und werden nur von qualifizierten Mitarbeitern montiert.
Zusammengefasst gilt Folgendes:
Treppen ab 3 bis 5 Stufen müssen einen Handlauf haben, sofern nicht strengere Auflagen bereits einen Handlauf bei weniger Stufen vorschreiben (Feuchträume, Schwimmbäder, allen Außentreppen etc.). In öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen auf beiden Seiten Handläufe angebracht werden. Der beidseitige Handlauf ist auch in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen, wenn kein Lift vorhanden ist, sowie bei Fluchttreppen erforderlich.
Der äußere Handlauf (Wandhandlauf) muss durchgehend ausgeführt werden, sowie 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und 30 cm nach der letzten Stufe enden. Dazu griffsicher, umgreifbar und kontrastreich zur Wand sein.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Auszüge aus den Normen zu. Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt oder informieren Sie sich bei Sachverständigen für barrierefreies Bauen.
Aber nicht nur wegen der Normen und Gesetze, sondern in erster Linie um der Menschen willen sollen sichere Handläufe vorhanden sein. Auch weil sie einfach schön sind, werden Flexo Handläufe oftmals gewählt.
Flexo Handläufe sind von den Pflegekassen anerkannt. Die Zuschüsse gelten für Innen- und Außentreppen, im privaten Haus aber auch bei Wohnungseigentum oder Treppen in Mietobjekten.
Bei Pflegegrad können finanzielle Zuschüsse bis 4000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewährt werden, wenn dadurch eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von den Pflegenden verringert wird.